Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Doctrine. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über den Verkauf der über die Website https://www.doctrine.eu/ (nachfolgend „Website“) angebotenen Dienstleistungen von Doctrine.
1.2 Vertragspartner im Rahmen dieser AGB ist die Forseti SAS, eine Gesellschaft französischen Rechts mit einem Stammkapital von 8.528,53 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 820 867 877, mit Sitz in 190 rue Championnet, 75018 Paris, Frankreich (nachfolgend „Doctrine“, „wir“ oder „uns“ genannt).
1.3 Vertragspartner auf der anderen Seite ist der jeweilige Nutzer, der diesen AGB zugestimmt hat (nachfolgend „Nutzer“, „Sie“ oder „Ihnen“ genannt). Doctrine und der Nutzer werden nachfolgend gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
1.4 Sofern Sie Nutzer eines Team-Abonnements im Sinne desArtikels 5 dieser AGB sind, finden die Artikel 5, 6, 7, 11.2 und 14 auf Sie keine Anwendung.
2. Geltung und Zustimmung zu den AGB
2.1 Diese AGB gelten für den Abschluss und die Durchführung Ihres Abonnements („Abonnement“) über die Website sowie für die Nutzung der darüber angebotenen Dienste („Dienste“).
2.2 Mit Abschluss eines Abonnements oder der Nutzung der Dienste erkennen Sie die Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung ausdrücklich an.
2.3 Der Abschluss eines Abonnements ist ausschließlich Personen vorbehalten, die:
- im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln, also nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sodass auf das Vertragsverhältnis kein Verbraucherrecht Anwendung findet, und
- über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen, um rechtsverbindliche Verträge abzuschließen. Personen mit beschränkter Geschäftsfähigkeit müssen vor Vertragsschluss eine schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen.
2.4 Handelt die bestellende Person im Namen einer juristischen Person oder Organisation, gilt diejenige Person, die den Bestellvorgang abschließt, als ordnungsgemäß bevollmächtigt, die Organisation rechtsverbindlich zu vertreten und alle Erklärungen im Zusammenhang mit diesen AGB im Namen der Organisation entgegenzunehmen.
2.5 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag in elektronischer Form zustande kommt. Der Vertrag wird durch die Betätigung des entsprechenden Bestätigungsfeldes im Rahmen der Kontoerstellung oder – sofern vorgesehen – durch eine elektronische Signatur mittels eines zuverlässigen Identifizierungsverfahrens geschlossen, dass eine eindeutige Zuordnung der Signatur zu dem jeweiligen Vertrag sicherstellt.
2.6 Die Parteien erkennen an, dass der auf diese Weise elektronisch geschlossene Vertrag dieselbe Rechts- und Beweiskraft besitzt wie ein in Schriftform abgefasstes Dokument und ihnen rechtswirksam entgegengehalten werden kann.
3. Dienstleistungen
3.1. Soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Bestellschein nichts Abweichendes bestimmt ist, umfasst das Abonnement des Nutzers die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen von Doctrine.
- Suchfunktion:
Doctrine stellt dem Nutzer im Rahmen des Abonnements den Zugang zu einer juristischen Suchmaschine zur Verfügung. Diese ermöglicht unter Einsatz von Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) die Analyse und Verknüpfung juristischer Dokumente, um dem Nutzer relevante Ergebnisse zu seinen Suchanfragen bereitzustellen. Die Suchmaschine greift hierzu auf eine von Doctrine gepflegte juristische Datenbasis zurück, die insbesondere Entscheidungen der Rechtsprechung, Gesetze und Verordnungen sowie Verweise auf rechtswissenschaftliche Kommentare und Veröffentlichungen umfasst, welche über Internetseiten Dritter öffentlich zugänglich sind. - Legal-Intelligence-Funktion:
Doctrine stellt dem Nutzer im Rahmen des Abonnements eine Legal-Intelligence-Funktion zur Verfügung. Diese basiert auf eigens entwickelten Algorithmen, die eine strukturierte Erschließung der juristischen Dokumentenbasis ermöglichen und relevante Informationen automatisiert identifizieren und aufbereiten. Hierdurch werden nicht nur gerichtliche Entscheidungen, sondern auch weitere juristische Inhalte, insbesondere normative Texte und sonstige rechtswissenschaftliche Quellen, systematisch ausgewertet und dem Nutzer zugänglich gemacht. - Funktionen generativer Künstlicher Intelligenz
Doctrine stellt dem Nutzer im Rahmen des Abonnements Funktionen bereit, die auf generativen Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) basieren. Hierzu zählen insbesondere juristische Chatbots, die es dem Nutzer ermöglichen, Anfragen in natürlicher Sprache zu formulieren und strukturierte Antworten zu erhalten, welche auf den einschlägigen Quellen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung beruhen. - Dokumentenbasierte Funktionen:
Bestimmte Funktionen der Plattform erfordern das Hochladen und die Speicherung von Dokumenten durch den Nutzer.
Als „Dokumente“ gelten sämtliche vom Nutzer auf die Plattform übermittelten Dateien und Inhalte, unabhängig von deren Format, soweit diese von der Plattform technisch unterstützt werden (insbesondere Text-, Bild- und PDF-Dateien).
- Dokumentenverarbeitung:
Doctrine stellt dem Nutzer Funktionen zur Übermittlung, Verarbeitung und Analyse von Dokumenten zur Verfügung. Diese Funktionen ermöglichen insbesondere die automatisierte Extraktion und Auswertung von Informationen aus mehreren vom Nutzer bereitgestellten Dokumenten anhand der von Doctrine vorgesehenen oder vom Nutzer gewählten Analysekriterien. - Flow Litigate:
Doctrine stellt dem Nutzer im Rahmen des Abonnements die Funktion “Flow Litigate” zur Verfügung. Diese ermöglicht das Hochladen, Bearbeiten und Verwalten von Dokumenten zur strukturierten Organisation außergerichtlicher und gerichtlicher Akten. Der Funktionsumfang erstreckt sich auf sämtliche Phasen der Aktenbearbeitung, einschließlich der administrativen Verwaltung, der rechtlichen und strategischen Analyse sowie der Erstellung von Schriftsätzen.
Flow Litigate umfasst insbesondere Funktionen zur automatisierten Umbenennung, Kategorisierung und Analyse von Dokumenten sowie zur Automatisierung einzelner Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der Aktenführung und Verfahrensnachverfolgung.
3.2. Die Inanspruchnahme der Dienste setzt die Einrichtung eines Benutzerkontos (nachfolgend „Konto“) voraus. Der Nutzer hat im Rahmen der Kontoerstellung die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und deren Geltung zu bestätigen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist für die Nutzung der Dienste zudem der Abschluss eines Abonnements erforderlich oder die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hat. Der Zugriff auf bestimmte Dienste kann überdies weiteren, nachstehend beschriebenen Voraussetzungen oder Einschränkungen unterliegen.
3.3. Doctrine ist berechtigt, die angebotenen Dienste fortlaufend zu aktualisieren, zu erweitern oder funktional anzupassen, soweit hierdurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten eintritt. Eine Einstellung oder wesentliche Änderung einzelner Dienste wird den Nutzern mindestens fünfzehn (15) Tage im Voraus mitgeteilt. Neue oder geänderte Funktionen können – soweit sie über den bestehenden Leistungsumfang hinausgehen – als zusätzliche, gegebenenfalls kostenpflichtige Optionen angeboten werden, deren Nutzung die vorherige Zustimmung des Nutzers erfordert.
3.4. Nutzer, die die generativen KI-Funktionen nicht unter Verwendung eigener Eingaben oder Anweisungen („Prompts“) in Anspruch nehmen möchten, können gemäß dem jeweils geltenden Verhaltenskodex einen entsprechenden Widerspruch („Opt-out“) gegenüber Doctrine erklären. Ein erklärtes Opt-out führt weder zu einem Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte noch zu einer Preisminderung.
3.5. Die von Doctrine bereitgestellten Dienste sind standardisiert und enthalten keine kundenspezifischen Entwicklungen oder Anpassungen. Doctrine übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Dienste den individuellen Anforderungen oder Erwartungen des jeweiligen Nutzers in jeder Hinsicht entsprechen. Auf Anfrage stellt Doctrine dem Nutzer ergänzende Informationen zu den angebotenen Leistungen zur Verfügung, um diesem eine sachgerechte Beurteilung der Eignung der Dienste für seinen vorgesehenen Verwendungszweck zu ermöglichen.
3.6. Doctrine kann die angebotenen Dienste auch in anderen Sprachfassungen oder für andere Länder über gesonderte Websites oder Online-Plattformen bereitstellen. Das vom Nutzer abgeschlossene Abonnement berechtigt ausschließlich zum Zugriff auf die über diese Website angebotenen und in diesen AGB beschriebenen Dienste.
3.7. Doctrine ist berechtigt, den Zugriff auf bestimmte Dienste für Testkonten sowie für Nutzer, die einen kostenfreien Zugang außerhalb eines Team-Abonnements erhalten, nach Art und Umfang einzuschränken. Beschränkungen können insbesondere den Zugang zu Funktionen generativer KI sowie das zulässige Volumen für das Hochladen von Dokumenten betreffen.
4. Registrierung und Benutzerkonto
4.1. Für die Einrichtung eines Kontos sind bestimmte Angaben erforderlich. Diese werden gemäß der jeweils geltenden Datenschutzerklärung erhoben und gespeichert.
Da die Angaben unter anderem der Abrechnung der Dienste dienen, ist der Nutzer verpflichtet, ausschließlich richtige und vollständige Informationen bereitzustellen und diese während der Vertragslaufzeit unverzüglich zu aktualisieren.
Unzulässig sind insbesondere Registrierungen unter falschem Namen, unter missbräuchlicher oder fremder Identität, mit unzutreffenden oder generischen Kontaktangaben (z. B. „contact@kanzlei.com“) oder unter Angabe eines unzutreffenden beruflichen Status.
Verstößt der Nutzer gegen die vorstehenden Regelungen, ist Doctrine berechtigt, das Konto sowie den Zugang zu den Diensten ohne Entschädigung oder Rückerstattung zu sperren oder zu deaktivieren. Unentgeltlich bereitgestellte Konten außerhalb eines Abonnements können jederzeit deaktiviert werden.
4.2. Das Konto ist personengebunden und darf ausschließlich von dem registrierten Nutzer genutzt werden. Eine Nutzung durch Dritte ist unzulässig. Dies dient insbesondere der ordnungsgemäßen Funktionalität, der Wahrung der Relevanz sowie der Personalisierung der angebotenen Dienste.
Sie verpflichten sich, nur ein einziges Konto einzurichten, die Dienste ausschließlich selbst in Anspruch zu nehmen und keinen Dritten Zugriff auf Ihr Konto zu gewähren.
Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen – insbesondere im Falle einer auffällig hohen Nutzung oder bei Zugriffen von mehreren Endgeräten innerhalb kurzer Zeiträume – ist Doctrine berechtigt, Ihr Benutzerkonto sowie den Zugang zu den Diensten ohne vorherige Ankündigung und ohne Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte haften Sie vollumfänglich für sämtliche hieraus entstehenden Schäden, soweit Sie den Zugriff ermöglicht oder nicht hinreichend gesichert haben.
4.3. Sie sind verpflichtet, die Vertraulichkeit Ihrer Zugangsdaten, insbesondere Ihres Passworts, stets zu wahren und sicherzustellen, dass Dritte hiervon keine Kenntnis erlangen. Sie haben Doctrine unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Sie Anhaltspunkte dafür haben oder feststellen, dass eine unbefugte Nutzung Ihres Kontos erfolgt ist oder erfolgen könnte. In diesem Fall ist Doctrine berechtigt, alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität und Sicherheit Ihres Kontos wiederherzustellen. Jede Nutzung Ihres Kontos nach ordnungsgemäßer Eingabe Ihres Passworts gilt als von Ihnen veranlasst und wird Ihnen zugerechnet, sofern Sie Doctrine nicht vorab über eine mögliche Unregelmäßigkeit oder unbefugte Nutzung informiert haben.
Zur Gewährleistung eines höchstmöglichen Sicherheitsniveaus wird für Ihr Benutzerkonto eine SMS-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert.
5. Arten und Dauer des Abonnements
Doctrine hält zwei Arten von Abonnements bereit, deren Umfang sich nach der Anzahl der berechtigten Nutzer bestimmt. Die für die Nutzung der Dienste erstellten Rechnungen werden dem Nutzer entweder im Bereich „Mein Konto“ auf der Website oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Das Abonnement gilt als begonnen, sobald dem Nutzer die erste Rechnung zugeht. Abonnements können entweder unmittelbar online oder durch Unterzeichnung eines Bestellscheins abgeschlossen werden. Team-Abonnements sind ausschließlich durch Unterzeichnung eines Bestellscheins zu bestellen.
5.1. Einzelkanzleien und vergleichbare Ein-Personen-Strukturen
5.1.1 Nutzer, die ihre berufliche Tätigkeit als Einzelanwalt oder innerhalb einer vergleichbaren Ein-Personen-Struktur ausüben, sind berechtigt, ein Abonnement abzuschließen. Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
5.1.2 Ein Abonnement kann auch für unterschiedliche Laufzeiten abgeschlossen werden. In diesem Fall verlängert es sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum und unterliegt den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2. Abonnementbedingungen für Organisationen
5.2.1. In allen übrigen Fällen hat die Organisation, der der Nutzer angehört – hierzu zählen insbesondere freiberufliche Berufsausübungsgesellschaften, wirtschaftliche Interessengemeinschaften sowie sonstige Personenzusammenschlüsse – oder eine Einheit derselben Unternehmensgruppe (nachfolgend „Organisation“) ein Abonnement abzuschließen.
Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Es umfasst eine Anzahl von Nutzungslizenzen, die mindestens 50 % der in der Organisation tätigen Personen entspricht; die Berechnung erfolgt auf volle Personen aufgerundet (“Team-Abonnement“).
Ein Team-Abonnement kann auch unter Vereinbarung unterschiedlicher Vertragslaufzeiten abgeschlossen werden.In diesem Fall verlängert es sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum und unterliegt den zum Zeitpunkt der Verlängerung maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Doctrine.
5.2.2. Die Organisation ist verpflichtet, Doctrine während der gesamten Laufzeit des Abonnements jede für die Durchführung oder den Bestand des Abonnements erhebliche Änderung ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Verhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.2.3. Das Team-Abonnement wird von der Organisation für eine festgelegte Anzahl natürlicher Personen abgeschlossen. Für jede dieser Personen ist ein persönliches, ausschließlich ihr zugeordnetes und nicht übertragbares Benutzerkonto einzurichten (nachfolgend „Nutzer“). Die Organisation erhält zu diesem Zweck einen Administratorzugang, über den sie die lizenzierten Benutzerkonten verwalten und den jeweiligen Nutzern zuweisen kann.
5.2.4. Die Vertragsmodalitäten können im Einzelfall mit der Vertriebsabteilung von Doctrine individuell verhandelt werden. Unbeschadet dessen ist der Abschluss eines Team-Abonnements ausschließlich durch einen von der Organisation ordnungsgemäß ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Bestellschein (nachfolgend „Bestellschein“) zulässig. Der Bestellschein hat den vereinbarten Preis sowie sämtliche zwischen den Parteien individuell getroffenen Sondervereinbarungen zu enthalten. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Bestellschein ausdrücklich festgehalten werden, entfalten Wirkung ausschließlich für die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen des Bestellscheins und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Bestellscheins Vorrang.
5.2.5. Der Bestellschein verweist ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Bestimmungen die Vertragsbeziehung zwischen Doctrine und der Organisation abschließend und ausschließlich regeln. Jeder Nutzer ist verpflichtet, bei seiner erstmaligen Anmeldung die jeweils geltenden allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich anzuerkennen und deren Bestimmungen während der gesamten Nutzungsdauer uneingeschränkt zu beachten. Die Nutzungsbedingungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Nutzer gesondert und sind diesem individuell verbindlich. Zahlungs- und Entgeltpflichten treffen ausschließlich die Organisation. Eine unmittelbare oder akzessorische Verpflichtung der einzelnen Nutzer zur Entrichtung von Entgelten gegenüber Doctrine wird hierdurch ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2.6. Liegen mehrere Bestellscheine vor, deren Inhalte sich widersprechen, ist ausschließlich der zeitlich zuletzt wirksam geschlossene Bestellschein maßgeblich. Ergänzende Bestellscheine, die ein bestehendes Abonnement um zusätzliche Nutzerzugänge erweitern, gelten als Zusatzvereinbarungen zum ursprünglichen Abonnement und unterliegen hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsmodalitäten den Bestimmungen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses, sofern in dem ergänzenden Bestellschein nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
5.2.7. Doctrine ist berechtigt, den Abschluss eines Abonnements abzulehnen, sofern der Nutzer einer Organisation angehört, deren Ausstattungsquote den in Ziffer 4.2.1 genannten Schwellenwert nicht erreicht, oder sofern die betreffende Organisation bereits in einem Vertragsverhältnis mit Doctrine steht und der betreffende Nutzer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nicht als autorisierter Nutzer vorgesehen ist. Diese Regelung dient der Sicherstellung, dass je Organisation ausschließlich ein einheitliches Vertragsverhältnis mit Doctrine besteht.
6. Entgelte und Zahlungsmodalitäten
6.1. Entgelte
Die für die Inanspruchnahme der Dienste maßgeblichen Entgeltsätze bestimmen sich wie folgt:
- Abonnement und Team-Abonnement: 2.040 € zuzüglich Umsatzsteuer je Nutzer und Jahr bei jährlicher Zahlung,
- oder 170,00 € zuzüglich Umsatzsteuer je Nutzer und Monat bei monatlicher Zahlungsweise.
Doctrine ist berechtigt, nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen Sonderaktionen oder Preisnachlässe zu gewähren. Diese finden ausschließlich auf die ursprünglich vereinbarte Laufzeit des jeweiligen Abonnements Anwendung. Mit Abschluss des Abonnements gelten die zu diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Entgeltsätze als vom Nutzer anerkannt.
Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Zahlungsweise bleibt ohne Auswirkung auf das vereinbarte Entgelt. Erfolgt der Wechsel von jährlicher zu monatlicher Zahlungsweise, findet der für monatliche Zahlungen geltende Entgeltsatz Anwendung.
Doctrine ist ferner berechtigt, die Entgeltsätze nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Über beabsichtigte Preisänderungen wird der Nutzer mindestens fünfzehn (15) Tage vor deren Wirksamwerden per E-Mail informiert. Die geänderten Entgeltsätze gelten ausschließlich für die Verlängerung des jeweiligen Abonnements; bei Jahres- und Team-Abonnements mithin für das folgende Vertragsjahr.
Widerspricht der Nutzer einer von Doctrine mitgeteilten Preisänderung, ist er berechtigt, das Abonnement gemäß Ziffer 6.1 ordentlich zu kündigen.
In diesem Fall bleibt das Abonnement bis zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode wirksam und endet mit deren Zeitablauf, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Unterbleibt eine Kündigung, gelten die geänderten Entgeltsätze mit Ablauf der in Ziffer 7.1 vorgesehenen Kündigungsfrist als vom Nutzer genehmigt. Erfolgt die Mitteilung über die Preisänderung nach Ablauf dieser Frist, beginnt mit dem Zugang der Mitteilung eine zusätzliche Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen.
Gemäß der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erfolgt die Abrechnung von Leistungen an Nutzer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union netto, sofern der Nutzer im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registriert ist. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, die auf die Leistung entfallende Umsatzsteuer im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens selbst zu entrichten.
Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, erfolgt die Abrechnung zuzüglich französischer Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.
6.2. Zahlungsmodalitäten
Der Gesamtbetrag des vertraglich geschuldeten Entgelts ist zu Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeit beziehungsweise zu Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode ohne Abzug fällig, sofern im Bestellschein keine hiervon abweichende Regelung ausdrücklich getroffen wurde.
Die Zahlung hat je nach gewählter Zahlungsmethode entweder durch Belastung der vom Nutzer benannten Kreditkarte oder im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens zu erfolgen. Bei jährlicher Zahlungsweise kann das Entgelt alternativ durch einmalige Banküberweisung erbracht werden.
Die technische Abwicklung der Zahlungen erfolgt über einen externen, nach anerkannten Sicherheitsstandards zertifizierten Zahlungsdienstleister, der die für die Durchführung des Zahlungsvorgangs erforderlichen Daten im eigenen Verantwortungsbereich speichert. Doctrine selbst erhebt, speichert oder verarbeitet keine Bank- oder Zahlungsdaten des Nutzers.
Der Nutzer versichert, über die zur Inanspruchnahme der gewählten Zahlungsmethode erforderlichen finanziellen Mittel sowie über die hierfür notwendigen Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse zu verfügen.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Unterlassungen zu vermeiden, die erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Ausführung der automatischen Abbuchung des geschuldeten Entgelts sicherzustellen. Änderungen der bei Vertragsschluss angegebenen Daten, insbesondere der Rechnungsanschrift, Bankverbindung oder Kreditkartendaten, hat der Nutzer der Vertriebsabteilung von Doctrine unverzüglich anzuzeigen.
Mangels abweichender individualvertraglicher Regelung sind Rechnungen mit Zugang beim Nutzer sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs und sonstiger Leistungsstörungen im Zahlungsverkehr
Mit Eintritt des Verzugs oder bei Auftreten sonstiger Zahlungsstörungen hinsichtlich einer fälligen Forderung gelten – ohne Erfordernis einer vorherigen Mahnung und unbeschadet sämtlicher weitergehender Rechte und Ansprüche von Doctrine – folgende Rechtsfolgen als vereinbart:
- die unverzügliche Sperrung des Zugangs zu den Diensten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher ausstehender Forderungen;
- die Verzinsung des rückständigen Gesamtbetrags mit dem Dreifachen des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in Frankreich geltenden gesetzlichen Zinssatzes.
- da der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, die Verpflichtung zur Zahlung einer Pauschalentschädigung für Mahn- und Inkassokosten in Höhe von 40 €.
Doctrine ist ferner berechtigt, einen Gerichtsvollzieher mit der Feststellung des Zahlungsverzugs zu beauftragen, um ein Mahn- oder Inkassoverfahren einzuleiten. Die hierfür entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Nutzer, unbeschadet der zusätzlich geltend zu machenden Entschädigung gemäß vorstehendem Absatz.
Doctrine ist befugt, zur Feststellung des Verzugs einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und ein gerichtliches Mahn- oder Inkassoverfahren einzuleiten. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Nutzer; unbeschadet der zusätzlich geltend zu machenden Entschädigung gemäß vorstehendem Absatz.
7. Kündigungsrechte der Vertragsparteien
7.1. Kündigung durch den Nutzer oder einen bevollmächtigten Administrator
7.1.1. Abonnements sowie Team-Abonnements können – unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise – durch den Nutzer oder den von ihm bevollmächtigten Administrator ausschließlich durch Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an kontakt@doctrine.eu wirksam ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung hat Doctrine, spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode zuzugehen.
7.1.2. Ein Einschreiben mit Rückschein gilt als zugegangen, sobald es von Doctrine entgegengenommen wurde.
7.1.3. Die Kündigung begründet weder einen Anspruch des Nutzers auf (auch nur teilweise) Rückerstattung bereits entrichteter Vergütungen noch löst sie eine Vertragsstrafe oder sonstige Kompensationspflicht aus. Das Abonnementverhältnis bleibt bis zum Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode in voller Wirksamkeit bestehen und endet mit deren Zeitablauf, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
7.2. Kündigung durch Doctrine
Doctrine ist berechtigt, jedes Abonnement fristlos und ohne Verpflichtung zur Rückgewähr bereits entrichteter Vergütungen zu kündigen, sofern der Nutzer gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen oder gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 4 und 5 – verstößt und den Vertragsverstoß trotz zweifacher Abmahnung, auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail), nicht beseitigt. Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung beim Nutzer wirksam.
Doctrine ist ferner berechtigt, ein von einer Organisation abgeschlossenes Team-Abonnement bei wiederholter und fortdauernder unbefugter Weitergabe von Nutzerkonten nach zweimaliger Abmahnung vorübergehend zu suspendieren. Die Suspendierung umfasst die vorläufige Einstellung des Zugangs zu sämtlichen Diensten, bis entweder eine ergänzende vertragliche Vereinbarung über die ordnungsgemäße Zuweisung individueller Zugänge an sämtliche betroffenen Mitglieder der Organisation getroffen wird oder der bevollmächtigte Vertreter der Organisation eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung zur künftigen Beachtung der allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben hat.
Setzt die Organisation die unbefugte Kontonutzung trotz Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung fort, ist Doctrine berechtigt, das betreffende Team-Abonnement mit sofortiger Wirkung und ohne Verpflichtung zur Rückgewähr bereits entrichteter Vergütungen endgültig zu beenden.
Ferner kann Doctrine die automatische Verlängerung eines Abonnements ablehnen, insbesondere im Falle eines unausgewogenen Vertragsverhältnisses. In diesem Fall wird die Organisation spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode über die Nichtverlängerung in Kenntnis gesetzt.
Doctrine kann darüber hinaus die automatische Verlängerung eines bestehenden Abonnementverhältnisses verweigern, insbesondere bei Vorliegen eines gestörten oder als unausgewogen zu qualifizierenden Vertragsverhältnisses. Im Falle einer solchen Verlängerungsverweigerung erfolgt die Mitteilung an die betroffene Organisation spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode.
8. Pflichten von Doctrine
8.1. Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht
Doctrine ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste übermittelten oder entstehenden Dokumente und Daten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und sie ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Eine Offenlegung oder sonstige Weitergabe solcher Informationen ist nur zulässig, soweit hierfür eine gesetzliche Offenlegungspflicht oder eine verbindliche behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht.
Doctrine sowie deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, den Inhalt der im Rahmen der Nutzung der Dienste übermittelten oder entstehenden Daten und Dokumente weder unmittelbar noch mittelbar zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder deren Verwertung durch Dritte zu veranlassen. Insbesondere umfasst das Verbot die Verwendung solcher Daten oder Dokumente ganz oder teilweise zum Training, Nachtraining oder Fine-Tuning von Systemen der künstlichen Intelligenz. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung begründet die Haftung von Doctrine nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung berührt nicht das Recht von Doctrine, die vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Mit der Geheimhaltungspflicht vereinbar sind insbesondere:
- die Speicherung und das Hosting der im Rahmen der Nutzung der Dienste übermittelten oder entstehenden Daten und Dokumente,
- der Zugriff auf pseudonymisierte Nutzungsdaten der Dienste sowie
- die Verarbeitung und Auswertung pseudonymisierter Nutzungsinformationen zu Zwecken der Systemwartung, Leistungsüberwachung und Weiterentwicklung der Dienste.
Das fortlaufende Monitoring, die technische Analyse sowie die Auswertungs- und Optimierungsmaßnahmen der für Doctrine tätigen Engineering- und Produktteams im Rahmen der Diensterbringung sind notwendige Bestandteile der Leistungserbringung und dienen ausschließlich der Sicherstellung, Verbesserung und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit und Relevanz der Dienste im Hinblick auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzung.
8.2. Verpflichtung zur Beachtung des Verhaltenskodex für generative Künstliche Intelligenz
Die in den Diensten integrierten Funktionen der generativen Künstlichen Intelligenz werden von Doctrine unter Beachtung des unter veröffentlichten Verhaltenskodex konzipiert, entwickelt und betrieben:
https://www.doctrine.fr/ia-generative/code-conduite-ia
Doctrine verpflichtet sich, die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze bei sämtlichen Entwicklungen, Modifikationen und Weiterentwicklungen, die den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz betreffen, einzuhalten und deren praktische Umsetzung fortlaufend zu gewährleisten.
8.3. Versicherungspflicht von Doctrine
Doctrine ist verpflichtet, bei einem vom Nutzer gewählten Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung sowie sonstige geeignete Versicherungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die eine sachgerechte und ausreichende Absicherung sämtlicher mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken sicherstellen.
9. Pflichten des Nutzers
Der Zugang zu den Diensten setzt die ausdrückliche Zustimmung zu den nachstehend geregelten Pflichten voraus, die ergänzend zu den Verpflichtungen aus den übrigen Bestimmungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.
9.1. Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften
Der Nutzer hat sämtliche für die Nutzung der Dienste einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anordnungen und sonstigen allgemeinverbindlichen Regelungen nach den jeweils anwendbaren Vorschriften zu beachten und jede Handlung zu unterlassen, die Rechte Dritter verletzt oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt.
Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste bestehenden rechtlichen und administrativen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und alle hieraus resultierenden Beiträge, Steuern und sonstigen Abgaben vollständig und fristgerecht zu entrichten.
Eine Haftung von Doctrine für die Erfüllung dieser Pflichten ist ausgeschlossen.
9.2. Kenntnisnahme und Verantwortlichkeit für Dienstbeschränkungen
Der Nutzer hat von den bestehenden funktionalen und technischen Beschränkungen der Dienste Kenntnis zu nehmen. Er ist allein verantwortlich für die Entscheidung über den Abschluss eines Abonnements sowie für die ordnungsgemäße und sachgerechte Nutzung der Dienste.
Eine Haftung von Doctrine für die Übereinstimmung der Dienste mit den individuellen Anforderungen, Erwartungen oder dem konkreten Nutzungszweck des Nutzers ist ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme der Dienste setzt eine funktionsfähige Internetverbindung voraus. Die Leistungsfähigkeit, Stabilität und Qualität der Dienste hängen unmittelbar von der Beschaffenheit der vom Nutzer bereitgestellten Internetverbindung ab. Für deren Einrichtung, Unterhaltung und Funktionsfähigkeit trägt ausschließlich der Nutzer die Verantwortung.
9.3. Nutzung des Kundennamens zu Referenzzwecken
Der Nutzer erteilt Doctrine für die Dauer des Abonnements die widerrufliche Erlaubnis, den Firmennamen, den Handelsnamen und/oder die eingetragenen Marken des Nutzers ausschließlich zu Referenzzwecken im Rahmen von Marketing-, Kommunikations- und Werbemaßnahmen in sämtlichen Medienformaten zu verwenden.
10. Verfügbarkeit und Haftungsbegrenzung der generativen KI-Dienste
In Bezugnahme auf Artikel 3 der allgemeinen Nutzungsbedingungen obliegt Doctrine die Wahrung einer bloßen Bemühungspflicht zur Aufrechterhaltung des Zugangs zur Website sowie zu den generativen KI-Diensten.
Eine Haftung von Doctrine für vorübergehende Beeinträchtigungen, Unterbrechungen oder Ausfälle des Zugangs infolge äußerer Umstände ist ausgeschlossen. Als äußere Umstände gelten insbesondere technische Störungen, Mängel oder Leistungsbeschränkungen der von Drittanbietern bereitgestellten Systeme für generative Künstliche Intelligenz.
11. Besondere Bestimmungen für Dienste mit Dokumenten-Upload
Doctrine erbringt Dienste, die das Hochladen und – in bestimmten Fällen – die Speicherung von Dokumenten des Nutzers voraussetzen. Diese besonderen Bestimmungen finden Anwendung auf sämtliche Dienste, die eine Übermittlung oder Speicherung von Dokumenten erforderlich machen.
11.1. Rechteinhaberschaft an übermittelten Inhalten
Doctrine erwirbt keine Rechte am geistigen Eigentum an den vom Nutzer übermittelten Dokumenten, einschließlich der mittels generativer Künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalte, mit Ausnahme derjenigen Nutzungsrechte, die für die technische Ermöglichung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Funktionen, welche das Hochladen von Dokumenten voraussetzen, zwingend erforderlich sind.
Soweit die betreffenden Funktionen die Speicherung übermittelter Dokumente einschließen, erfolgt die Verarbeitung im Rahmen einer Tätigkeit von Doctrine als privater Hosting-Diensteanbieter im Sinne der Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA), ohne dass eine aktive Rolle wahrgenommen oder Kenntnis von den übermittelten Inhalten erlangt wird. Die Verantwortung für die Nutzung der Dienste liegt ausschließlich beim Nutzer, der verpflichtet ist, jede Verwendung zu unterlassen, die Rechte Dritter verletzt.
11.2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit die vom Nutzer über die Dienste übermittelten Dokumente personenbezogene Daten enthalten, gilt Folgendes:
- Doctrine wird im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter tätig, soweit die Verarbeitung im Namen und auf Weisung des Nutzers erfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Doctrine erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisungen des Nutzers hin und in Übereinstimmung mit dem als Anlage zu diesen AGB beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag.
- In dem Umfang, in dem Doctrine die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten eigenständig festlegt, erfolgt die Verarbeitung als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wie in der Datenschutzerklärung dargelegt: https://www.doctrine.eu/personal-data
11.3. Haftung und Gewährleistung des Nutzers
Die Verantwortung für die Auswahl der auf Doctrine hochgeladenen Dokumente sowie für die Nutzung der Dienste, die das Hochladen und gegebenenfalls die Speicherung von Dokumenten voraussetzen, liegt ausschließlich beim Nutzer.
Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, über sämtliche zur Nutzung erforderlichen Rechte an den übermittelten Dokumenten zu verfügen. Die Übermittlung hat ausschließlich Dokumente juristischer Art oder solche zu betreffen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der anwaltlichen oder sonstigen juristischen Berufsausübung des Nutzers stehen. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die hochgeladenen Dokumente den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen und dass sämtliche hierfür erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen ordnungsgemäß vorliegen.
Eine Haftung von Doctrine für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nutzung der Dienste resultieren, ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist.
Unbeschadet des vorstehenden Haftungsausschlusses wird gewährleistet, dass Doctrine über sämtliche zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Rechte verfügt und die rechtmäßige sowie ungestörte Nutzung der Dienste, die das Hochladen und gegebenenfalls die Speicherung von Dokumenten umfassen, sichergestellt ist.
Die Nutzung von Plattformen Dritter durch Rechtsanwälte kann eine gesonderte Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten erfordern. Doctrine verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang mit dem Nutzer zusammenzuwirken, um die Einhaltung dieser Pflichten zu gewährleisten.
11.4. Sicherheit der übermittelten Dokumente
Doctrine hat die Sicherheit der vom Nutzer übermittelten Dokumente nach dem jeweils höchsten Stand der Technik im Bereich der Cybersicherheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, entwickelt unter Berücksichtigung des Vademekums zur Berufsethik der Pariser Rechtsanwaltskammer, des Leitfadens für den digitalen Anwalt, des CNB-Leitfadens zur Informationssicherheit sowie des Berichts der ANSSI zur IT-Sicherheit von Anwaltskanzleien.
Die Speicherung der Dokumente erfolgt ausschließlich bei Dienstleistern, die den höchsten Anforderungen an physische und logische Sicherheit genügen. Die Speicherung erfolgt insbesondere in Rechenzentren des Hosting-Anbieters AWS in Frankfurt am Main. AWS ist nach den Standards ISO/IEC 27001:2022, 27017:2015, 27018:2019, 27701:2019, 22301:2019, 20000-1:2018, 9001:2015 sowie CSA STAR CCM v4.0 zertifiziert und gewährleistet damit ein Sicherheitsniveau nach international anerkannten Normen.
Sämtliche auf den Servern von Doctrine gespeicherten Dateien werden unter Anwendung des Verschlüsselungsalgorithmus AES-256 verschlüsselt. Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich über geschützte HTTPS-Verbindungen, wodurch eine durchgängige Verschlüsselung sämtlicher Kommunikationsvorgänge sichergestellt ist.
Der Zugriff auf gespeicherte Dokumente ist ausschließlich autorisierten Nutzern vorbehalten. Zu diesem Zweck werden verstärkte Authentifizierungsverfahren implementiert, einschließlich des Einsatzes rein technischer Cookies über den Content-Delivery-Service Amazon CloudFront zur Kontrolle und Durchsetzung von Zugriffsrechten. Die Speicherung der Dokumente erfolgt in logisch voneinander getrennten, nutzerspezifisch zugeordneten Verzeichnissen. Sämtliche Serverzugriffe werden protokolliert.
Doctrine hat sicherzustellen, dass übermittelte Dokumente nicht an Dritte weitergegeben werden, vorbehaltlich des Einsatzes streng kontrollierter Auftragsverarbeiter, deren Heranziehung zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Die Funktionen generativer Künstlicher Intelligenz werden unter Beachtung des Verhaltenskodex für generative KI von Doctrine konzipiert, implementiert und betrieben. Es kommen ausschließlich Modelle zum Einsatz, deren Hosting innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt; eine Übermittlung von Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in sonstige Drittländer findet nicht statt.
Eine Nutzung der übermittelten Dokumente zu Zwecken des Trainings, Nachtrainings oder Fine-Tunings von KI-Systemen ist ausgeschlossen, sofern nicht eine ausdrückliche, informierte und widerrufliche Einwilligung des Nutzers vorliegt. Diese Verpflichtung gilt in gleicher Weise für die von Doctrine eingesetzten Anbieter generativer KI.
11.5. Zugriffsbeschränkung, Aufbewahrung und Löschung von Dokumenten
Abweichend von Ziffer 8.1 ist der Zugriff auf Dateien, deren Verarbeitung zu einem Fehler geführt hat oder deren Verarbeitung zur Sicherstellung der Kontinuität der Dienste erforderlich ist, ausschließlich den für die jeweiligen Dienste zuständigen Engineering- und Produkt-Teams vorbehalten. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zweck der Fehleranalyse, Fehlerbehebung oder Aufrechterhaltung der betrieblichen Kontinuität.
Ein Widerspruch gegen die Fehlerbehebung oder ein Antrag auf Löschung einzelner Dateien kann über die hierfür vorgesehene Funktion auf der Website oder durch Mitteilung an die Datenschutzbeauftragte von Doctrine unter der E-Mail-Adresse dpo@doctrine.fr erfolgen.
Im Rahmen generativer KI-Dienste gespeicherte Dokumente – mit Ausnahme bestimmter Module – werden bis zur vollständigen oder teilweisen Löschung des Nutzungsverlaufs oder bis zur Löschung des Benutzerkontos aufbewahrt. Die Löschung des Kontos erfolgt entweder manuell über die vorgesehene Funktion oder automatisch nach Ablauf eines Zeitraums von zwölf Monaten ohne Nutzung der Dienste.
12. Verschwiegenheit über Berufsgeheimnisse
12.1. Wahrung zur Verschwiegenheit
Doctrine verpflichtet sich, über sämtliche Tatsachen und Informationen Stillschweigen zu bewahren die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags über die Nutzung der von ihr bereitgestellten Software- und Dienstleistungen bekannt werden und die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu den Mandatsverhältnissen oder zu den Mandantinnen und Mandanten des Nutzers aufweisen oder sonstige vertrauliche Umstände betreffen, die Doctrine in Ausübung der anwaltlichen Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt geworden sind.
12.2. Beschränkung der Kenntnisnahme
Doctrine verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Berufsgeheimnissen zu verschaffen, als dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungen unabweisbar erforderlich ist. Eine weitergehende Kenntnisnahme oder Verarbeitung solcher Geheimnisse ist ausgeschlossen.
12.3. Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Berufsgeheimnissen
Doctrine verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und fortlaufend zu gewährleisten, die den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität aller vertraulichen Informationen und Berufsgeheimnisse sicherstellen. Diese Schutzmaßnahmen müssen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und gewährleisten, dass das Sicherheitsniveau mindestens demjenigen entspricht, das Doctrine auch beim Umgang mit ihren eigenen vertraulichen Daten anwendet.
12.4. Subunternehmer und Verschwiegenheit
Doctrine darf zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Nutzer Dritte oder verbundene Unternehmen („Subunternehmer“) beauftragen.
Kommt ein solcher Subunternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit mittelbar oder unmittelbar mit Informationen in Berührung, die fremde Geheimnisse oder Berufsgeheimnisse des Nutzers darstellen, so verpflichtet Doctrine diesen vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich zur Verschwiegenheit und belehrt ihn über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung. Doctrine gewährleistet, dass die Verpflichtung des Subunternehmers dem Umfang und der Strenge nach derjenigen entspricht, die Doctrine selbst nach dieser Vereinbarung zu beachten hat. Doctrine ist darüber informiert, dass eine Beauftragung ohne eine solche schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 Abs. 4 Nr. 1 StGB eine strafbare Handlung darstellen kann, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird.
12.5. Internationale Dienstleistungserbringung
Doctrine hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Frankreich und erbringt ihre Leistungen von dort aus. Die technische Bereitstellung und das Hosting der Website erfolgen auf Servern mit Standort Frankfurt am Main (Bundesrepublik Deutschland). Da sämtliche Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union erbracht werden, ist der Schutz der im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse nach Maßgabe des § 43e Abs. 4 BRAO gewährleistet. Der im Gebiet der Europäischen Union bestehende Schutzstandard ist demjenigen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar und damit berufsrechtlich als angemessen anzusehen.
12.6. Beendigung der Zusammenarbeit
Doctrine informiert den Nutzer unverzüglich, sobald Anhaltspunkte bestehen, dass die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen gefährdet ist.
In einem solchen Fall ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
12.7. Verpflichtung zur Beachtung strafrechtlicher Geheimhaltungspflichten
Doctrine erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und erkennt an, dass eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder die unbefugte Offenbarung beziehungsweise Verwertung fremder Geheimnisse nach den §§ 203 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 4 Satz 1 und 204 StGB eine strafbare Handlung darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, im Falle des § 204 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
13. Geltungsdauer und Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Nutzung der Website sowie auf den Zugang zu den Diensten über ein Benutzerkonto und gelten für die Dauer der Aktivität des jeweiligen Kontos.
Das im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründete Abonnement besteht unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und Doctrine. Nach Beendigung des Abonnements bestehen bestimmte gegenseitige Verpflichtungen fort. Mit Ausnahme der Zahlungspflicht sowie der Pflicht zur Leistungserbringung gelten die gegenseitigen Verpflichtungen bis zur Löschung des Benutzerkontos fort.
Nach Beendigung des Abonnements kann das Benutzerkonto jederzeit gelöscht werden. Erfolgt keine Löschung, wird das Benutzerkonto nach Ablauf eines Zeitraums von zwölf Monaten ohne Nutzung der Dienste automatisch gelöscht. Die Löschung erfolgt gemäß den Bestimmungen der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
14. Sonstiges
14.1. Übertragung von Rechten und Pflichten
Doctrine ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Zustimmung des Nutzers auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Fusion, eines Kontrollerwerbs oder einer Veräußerung sämtlicher oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte zu übertragen, sofern
(a) der Nutzer vorab über die beabsichtigte Übertragung informiert wird und
(b) der Erwerber sich rechtsverbindlich verpflichtet, sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen vollständig zu übernehmen und einzuhalten.
Unter diesen Voraussetzungen wirken diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort und gelten zwischen den Parteien sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen unverändert weiter.
Eine Übertragung nach Maßgabe dieser Bestimmung oder ein Kontrollwechsel bei Doctrine im Sinne des französischen Handelsgesetzbuchs begründet kein Sonderkündigungsrecht des Nutzers.
14.2. Verhältnis der Vertragsparteien
Zwischen den Parteien besteht ein unabhängiges Vertragsverhältnis. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen weder eine gesellschaftsrechtliche Verbindung noch ein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand-, Arbeits- oder sonstiges Vertretungs- oder Unterordnungsverhältnis. Jede Partei bleibt in rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht eigenständig.
14.3. Form und Zugang von Mitteilungen
Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in Schriftform zu erfolgen und sind entweder
(a) per Post an die im Bestellschein angegebene Anschrift oder
(b) per E-Mail an die dort angegebene E-Mail-Adresse
zu übermitteln.
Mitteilungen an Doctrine sind per Post an folgende Anschrift zu richten:
Doctrine, 190 Rue Championnet, 75018 Paris.
Mitteilungen gelten als an den Inhaber des jeweiligen Abonnements gerichtet, d. h. an den Unterzeichner des Bestellscheins.
Im Falle von Team-Abonnements ist die empfangsberechtigte Organisation verpflichtet, sämtliche an sie gerichteten Mitteilungen unverzüglich an alle ihr zugeordneten Nutzer weiterzuleiten.
14.4. Verzicht auf Rechte
Das Unterbleiben der Ausübung oder Durchsetzung einzelner Rechte oder Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keinen Verzicht auf das Recht, diese Rechte oder Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Doctrine ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder fortzuentwickeln. Über beabsichtigte Änderungen wird der Nutzer mindestens fünfzehn (15) Tage vor deren Inkrafttreten in geeigneter Form, insbesondere per E-Mail, in Kenntnis gesetzt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach Ablauf der genannten Frist gilt als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Team-Abonnements erfolgt die Mitteilung an den Unterzeichner des jeweiligen Bestellscheins. Wird innerhalb der genannten Frist Widerspruch gegen die Änderungen erhoben, bleiben die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zu einer erneuten Anpassung unverändert in Kraft.
Vertraglich vereinbarte Sonderbedingungen behalten für die Dauer des ursprünglich begründeten Abonnements ihre Geltung, unbeschadet späterer Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen und unbeschadet der Regelung in Ziffer 6.1 (Preisänderungen) wird durch die Ergänzung des Vertrags um besondere Bedingungen für zusätzliche oder neue Diensgbu nht&ée kein Widerspruchsrecht des Nutzers begründet.
16. Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand
Die Parteien verpflichten sich, etwaige Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst im Wege einer gütlichen Einigung beizulegen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Diese Verpflichtung begründet jedoch keine prozessuale Klagevoraussetzung.
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird ausschließlich die Zuständigkeit des Tribunal judiciaire de Paris (Paris Court of Justice) vereinbart. Diese ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung gilt unabhängig davon, ob eine Partei ihren Sitz oder Wohnsitz außerhalb Frankreichs hat oder diesen nach Vertragsschluss dorthin verlegt.
Sollte das Tribunal judiciaire de Paris aus zwingenden, nicht abdingbaren gesetzlichen Gründen nicht zuständig sein, tritt an dessen Stelle das örtlich und sachlich zuständige französische Gericht.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass diese Gerichtsstandsvereinbarung eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) darstellt und daher wirksam und verbindlich ist.
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Französischen Republik.
17. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 07.11.2025 in Kraft.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „Auftragsverarbeitungsvertrag“) bestimmt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Erbringung der in Artikel 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Dienste mit Dokumenten-Uploads erfolgt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und entfaltet seine Wirkung ausschließlich im Zusammenhang mit den dort geregelten Diensten.
Die Parteien stellen übereinstimmend fest, dass
- der Kunde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt und
- Doctrine im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne DSGVO tätig wird.
1. Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Doctrine als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der im zugrunde liegenden Vertragsverhältnis vereinbarten Leistungen und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden nach Maßgabe von Artikel 28 Absatz 3 DSGVO.
2. Art, Umfang und Zweck der Auftragsverabeitung
2.1. Erfasste Programme und betroffene Dienste
Die im Rahmen dieses Vertrags durch Doctrine als Auftragsverarbeiter erbrachte Datenverarbeitung umfasst insbesondere die folgenden Programme und Dienste: Document Analyzer, Flow, Jobexit, Detect und Chatbot Documents.
2.2. Art der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst die Erhebung, Nutzung sowie gegebenenfalls die Speicherung der vom Nutzer übermittelten Dokumente.
2.3. Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung und Gewährleistung der Kontinuität der Dienste, die den Upload von Dokumenten durch den Nutzer erfordern.
2.4. Art der personenbezogenen Daten
Verarbeitet werden sämtliche personenbezogenen Daten, die in den vom Nutzer übermittelten Dokumenten enthalten sind oder im Zusammenhang mit deren Nutzung verarbeitet werden, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Umfang.
2.5. Kategorien der betroffenen Personen
Von der Verarbeitung betroffen sind natürliche Personen, deren personenbezogene Daten in den vom Nutzer übermittelten Dokumenten enthalten sind oder deren Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste verarbeitet werden.
3. Pflichten von Doctrine als Auftragsverarbeiter
3.1. Weisungsgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten
Doctrine verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich zu den im Rahmen der Auftragsverarbeitung vereinbarten Zwecken und auf Grundlage der vom Nutzer erteilten, dokumentierten Weisungen zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Einklang mit Artikel 28 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Erhält Doctrine eine Weisung, die nach eigener begründeter Einschätzung gegen geltende datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt, hat Doctrine den Nutzer hierüber unverzüglich und schriftlich zu unterrichten.
Soweit Doctrine nach dem auf diesen Auftragsverarbeitungsvertrag anwendbaren Recht verpflichtet ist, personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln, wird Doctrine den Nutzer hierüber vorab informieren, sofern eine solche Mitteilung nicht durch zwingende Rechtsvorschriften aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ausdrücklich untersagt ist.
3.2. Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten
Doctrine ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln.
Doctrine gewährleistet, dass alle Personen, die im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags Zugang zu personenbezogenen Daten haben oder mit deren Verarbeitung betraut sind, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sowie angemessen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit unterwiesen sind.
Darüber hinaus verpflichtet sich Doctrine, bei der Konzeption und Entwicklung der Dienste, die das Hochladen von Dokumenten voraussetzen, die Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) und der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen („Privacy by Default“) zu berücksichtigen und umzusetzen.
3.3. Beauftragung und Kontrolle von Unterauftragsverarbeitern
Doctrine ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder spezifischer Verarbeitungstätigkeiten Unterauftragsverarbeiter heranzuziehen.
Doctrine wird den Nutzer vorab und in Textform über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder den Austausch bestehender Unterauftragsverarbeiter unterrichten.
Die Mitteilung hat mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:
- die konkret ausgelagerten Verarbeitungstätigkeiten,
- die Identität und die Kontaktdaten des betreffenden Unterauftragsverarbeiters sowie
- das Datum des Abschlusses oder der Änderung des entsprechenden Unterauftragsverhältnisses.
Der Nutzer ist berechtigt, innerhalb einer Frist von mindestens fünf (5) Werktagen ab Zugang der Mitteilung Einwendungen gegen die beabsichtigte Hinzufügung oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters zu erheben.
Unterbleibt eine fristgerechte Einwendung, gilt der Einsatz oder Austausch des betreffenden Unterauftragsverarbeiters als vom Nutzer genehmigt. Geht innerhalb der genannten Frist eine Einwendung ein, wird Doctrine diese prüfen und dem Nutzer das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Erweist sich die Einwendung als begründet, wird Doctrine den vorgesehenen Unterauftragsverarbeiter nicht beauftragen. In diesem Fall kann es zur Einschränkung oder Deaktivierung solcher Dienste kommen, deren Erbringung den Einsatz des betreffenden Unterauftragsverarbeiters voraussetzt.
Die jeweils aktuelle Liste der von Doctrine eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.doctrine.fr/centre-donnees-personnelles/guide/sous-traitance-ulterieure
Doctrine stellt sicher, dass sämtliche Unterauftragsverarbeiter die Pflichten aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag in gleicher Weise einhalten wie Doctrine selbst und insbesondere hinreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bieten.
Erfüllt ein Unterauftragsverarbeiter seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht, bleibt Doctrine gegenüber dem Nutzer uneingeschränkt verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus diesem Vertrag und aus der Datenschutz-Grundverordnung.
3.4. Datenübermittlungen in Drittländer
Doctrine ist befugt, personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden, in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu übermitteln, sofern und soweit die Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO (Kapitel V) erfüllt sind.
Eine derartige Übermittlung setzt voraus, dass geeignete Garantien im Sinne der DSGVO bestehen, insbesondere durch den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln, das Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder die Implementierung eines genehmigten Zertifizierungsmechanismus.
3.5. Unterstützung des Verantwortlichen nach der DSGVO
Doctrine verpflichtet sich, den Nutzer – soweit dies tatsächlich durchführbar und im Rahmen einer verhältnismäßigen Unterstützung möglich ist – bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen sowie im Zusammenhang mit Auskunfts- und Prüfungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörden zu unterstützen.
3.6. Informationen der betroffenen Personen und Bearbeitung von Betroffenenanfragen
Der Nutzer ist verpflichtet, die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten ordnungsgemäß über die Verarbeitungsvorgänge zu unterrichten.
Machen betroffene Personen ihre Rechte nach den Artikeln 15 ff. DSGVO unmittelbar gegenüber Doctrine geltend, wird Doctrine die jeweiligen Eingaben unverzüglich nach deren Eingang an den Nutzer weiterleiten, ohne diese eigenständig zu prüfen oder inhaltlich zu bearbeiten, sofern keine abweichenden, dokumentierten Weisungen des Nutzers bestehen.
3.7. Meldung von Datenschutzverletzungen
Doctrine verpflichtet sich, den Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erlangung der Kenntnis, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu unterrichten. Die Mitteilung hat sämtliche für die Bewertung der Verletzung und die Erfüllung der Meldepflichten gemäß Artikel 33 DSGVO erforderlichen Angaben zu enthalten und den Nutzer in die Lage zu versetzen, eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
3.8. Nachweispflichten und Auditrechte
Doctrine verpflichtet sich, dem Nutzer sämtliche Unterlagen und Nachweise bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Vertrag sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) niedergelegten Pflichten ordnungsgemäß belegen zu können.
Doctrine hat dem Nutzer ferner – im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang – Audits einschließlich Inspektionen zu ermöglichen und hierbei in angemessener Weise mitzuwirken. Audits dürfen durch den Nutzer selbst oder durch einen von diesem beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten und unabhängigen Prüfer durchgeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit sowie der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen von Doctrine und Dritten jederzeit gewahrt bleiben.
3.9. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (TOMs)
Doctrine verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten werden im Ruhezustand mittels des Verschlüsselungsalgorithmus AES-256 („Data at Rest“) und bei der Übertragung ausschließlich über gesicherte Verbindungen nach dem Protokoll TLS 1.2 oder höher („Data in Transit“) verarbeitet.
- Sicherung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union in Rechenzentren von Amazon Web Services (AWS), einem Hosting-Dienstleister, der nach ISO/IEC 27001:2013, 27017:2015, 27018:2019 und 9001:2015 zertifiziert ist.
(c) Zugriffskontrolle:
Doctrine hat eine verbindliche Richtlinie für den Zugriff auf personenbezogene Daten implementiert. Zugriffsrechte werden quartalsweise überprüft und ggf. angepasst.
Wiederherstellungs- und Überprüfungsverfahren
Doctrine hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, um im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls die Verfügbarkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten innerhalb einer dem jeweiligen Risiko angemessenen Frist wiederherzustellen.
- Zur Sicherstellung der Betriebs- und Datenkontinuität unterhält Doctrine eine verbindliche Datensicherungsrichtlinie sowie Notfall-, Wiederanlauf- und Business-Continuity-Pläne, die insbesondere Disaster-Recovery-Verfahren umfassen.
- Notfall- und Wiederherstellungsübungen, einschließlich Krisensimulationen sowie Wiederherstellungstests von Datensicherungen, werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert.
Darüber hinaus unterhält Doctrine ein strukturiertes Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die fortlaufende Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Schutzziele sicherzustellen.
- Sicherheitsüberprüfungen: Doctrine unterzieht Replikationen seiner Systeme in regelmäßigen Abständen umfassenden Sicherheitstests (Penetrationstests), insbesondere unter Einbindung spezialisierter Sicherheitsplattformen (u. a. Yogosha), zum Zwecke der frühzeitigen Identifizierung und Bewertung potenzieller Schwachstellen. Erkannte Sicherheitslücken werden unter Berücksichtigung ihrer Kritikalität priorisiert und unverzüglich gemäß den internen Sicherheitsrichtlinien behoben. Sicherheitsforscher, die entsprechende Schwachstellen im Rahmen des Responsible-Disclosure-Programms melden, werden nach Maßgabe der hierfür geltenden Programmbedingungen vergütet.
- Interne Auditverfahren Zur Sicherstellung und fortlaufenden Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus führt Doctrine mindestens einmal jährlich interne Audits durch, um die Einhaltung, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der implementierten Sicherheitskontrollen nach dem Standard ISO/IEC 27001 zu überprüfen.
- Trust Center: Eine jeweils aktuelle und nachvollziehbare Übersicht der getroffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen wird im Trust Center unter folgendem Link bereitgestellt: https://trust.doctrine.com/.
3.10. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
Nach Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrags verpflichtet sich Doctrine, sämtliche im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten personenbezogenen Daten mit Ablauf des Abonnements vollständig und datenschutzkonform zu löschen oder – auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Nutzers – unentgeltlich in einem gängigen und maschinenlesbaren Format an diesen zu übermitteln.
Eine (auch nur teilweise) Aufbewahrung, Vervielfältigung oder sonstige Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen, sofern nicht das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats eine längere Speicherung ausdrücklich vorschreibt.