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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - BLw 17/07 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | BLw 17/07 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Dezember 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Landwirtschaftssache
betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 13. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG - ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter - beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Landwirtschaftssenats des Bundesgerichtshofes wird als unzulässig verworfen, da es nicht erkennen lässt, aufgrund welcher konkreten Umstände die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein soll.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers wird mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, da eine vom Beschwerdegericht nicht zugelassene Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages nur als Abweichungsrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG bei der Entscheidung über den geltend gemachten Wiederaufnahmegrund zulässig wäre (Senat, Beschl. v. 3. Mai 1957, V BLw 11/57, RdL 1957, 177, 178), wofür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist.
Unterschrift
Krüger Lemke Czub
Vorinstanz
AG Halle (Saale); 16.06.2005; 121 Lw 42/01 / OLG Naumburg; 08.08.2007; 2 Ww 1/07