BVerfG
28. September 2016
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 28.09.2016 - 2 BvC 65/14 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 65/14 |
| Entscheidungsdatum : | 28. September 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Mitglieder des Zweiten Senats sind nicht von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen.
Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.