BGH
28. November 2012
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 StR 519/12 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 519/12 |
| Entscheidungsdatum : | 28. November 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer Körperverletzung u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2012 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. Mai 2012 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die fehlerfreie Kostenentscheidung dieses Urteils wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.
Unterschrift
Basdorf Schaal Schneider
Dölp König