BGH
12. Januar 2010
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - 5 StR 501/09 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 501/09 |
| Entscheidungsdatum : | 12. Januar 2010 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schweren Raubes u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2010 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 16. Juli 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Rumänien erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Strafe angerechnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Basdorf Raum Schaal
Schneider König