BGH
19. Dezember 2018
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 3 StR 347/18 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 3 StR 347/18 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Dezember 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten Diebstahls
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Dezember 2018 einstimmig beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 6. März 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Spaniol Berg Hoch
Hohoff Leplow