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- 1. 1. Strafsenat des BGH: Urteil gegen zwei Jugendliche wegen Mordes an Nachbarin in Bad Buchau ist rechtskräftigEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 15. November 2010
- 2. 1. Strafsenat des BGH: Urteil gegen zwei Jugendliche wegen Mordes an Nachbarin in Bad Buchau ist rechtskräftigEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 15. November 2010
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - 1 StR 462/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 1 StR 462/10 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Oktober 2010 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Mordes
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Oktober 2010 beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 18. Februar 2010 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend merkt der Senat an:
Ein Anspruch des Angeklagten auf einen gerichtlichen Zwischenbescheid über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07).
Im Übrigen hat der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hingewiesen, dass die - ohnehin unbegründeten - Verfahrensrügen nicht in einer § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Form erhoben sind.
Unterschrift
Nack Wahl Rothfuß
Elf Graf