BGH
24. August 2010
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 StR 426/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 1 StR 426/10 |
| Entscheidungsdatum : | 24. August 2010 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer räuberischer Erpressung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. August 2010 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 4. Mai 2010 wird mit der Maßgabe, dass er wegen in zwei tateinheitlichen Fällen begangener besonders schwerer räuberischer Erpressung schuldig gesprochen ist, als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Nack Rothfuß Elf Graf Sander