LG Lübeck
4. September 2025
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LG Lübeck
18. Dezember 2025
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EuGH
14. Januar 2026
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Über die Entscheidung
| Zitat : | LG Lübeck, Beschluss vom 18.12.2025 - 15 O 12/24 |
|---|---|
| Gericht : | LG Lübeck |
| Aktenzeichen : | 15 O 12/24 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Dezember 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Der Beschluss vom 4. September 2025 über die Aussetzung des Rechtsstreits wird aufgehoben. Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union wird zurückgenommen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Gründe
Die Klägerseite hat mit Schreiben vom 28. November 2025 die Klage zurückgenommen. Die Beklagtenseite hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 der Klagerücknahme zugestimmt.
In der Folge sind die von dem Gericht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegten Rechtsfragen für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht mehr erheblich. Der Aussetzungsbeschluss war daraufhin aufzuheben, die Vorlage zurückzunehmen (ErfK/Schlachter/Ulber, 26. Aufl. 2026, AEUV Art. 267 Rn. 80-83). Die Tatsache, dass die Beantwortung der Vorlagefrage auch in parallelen Verfahren zum Ausgangsverfahren (so wohl auch beim hier vorlegenden Gericht) entscheidungserheblich sein kann, ist für diese Entscheidung unerheblich (Ludwigs EU-WirtschaftsR-HdB/Kaufmann, 64. EL August 2025, § 63 Rn. 143-151).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO. Die Klage ist zurückgenommen worden.