VG Berlin 15. August 2013
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OVG Berlin-Brandenburg 13. April 2016
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OVG Berlin-Brandenburg 30. Juni 2017
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BVerwG 9. August 2018

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Bauvorbescheids, der der Beklagten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Maß der baulichen Nutzung, § 31 Abs. 2 BauGB) zur Zahl der Vollgeschosse und Baumassenzahl in Aussicht stellt. Die Grundstücke liegen in einem Sondergebiet für Wassersport.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Befreiungen, die die Grundzüge der Planung berühren, sind unzulässig (§ 31 Abs. 2 BauGB). Maßfestsetzungen können nachbarschützenden Charakter haben, wenn sie Teil eines wechselseitigen nachbarlichen Austauschverhältnisses sind. Dies gilt auch, wenn der Plangeber dies bei Planaufstellung nicht beabsichtigte. Die Festsetzungen schützen den Gebietscharakter und begründen einen klagefähigen Abwehranspruch des Nachbarn.

Praxishinweis
Maßfestsetzungen im Bebauungsplan können Drittschutz entfalten, wenn sie den Gebietscharakter prägen und ein nachbarliches Austauschverhältnis begründen. Befreiungen, die Grundzüge der Planung berühren, sind unzulässig. Nachbarschutz ist nicht von einer konkreten Beeinträchtigung abhängig.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 09.08.2018 - 4 C 7/17
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 C 7/17
    Entscheidungsdatum : 9. August 2018
    Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

    Vollständiger Text