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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - 4 StR 475/13 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 4 StR 475/13 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Dezember 2013 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen Betruges u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Dezember 2013 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 19. März 2013 - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. November 2013 - im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3. m der Urteilsgründe wegen versuchten Betruges zu der Einzelfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt wird.
2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Sost-Scheible Cierniak Franke
Bender Quentin