BFH, Entscheidung vom 11.06.2008 - II R 57/06
BFH 11. Juni 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin erwirbt von der KG ein Kaufangebot für ein Grundstück, das zuvor von der AG im Leasing genutzt wurde. Die Klägerin zahlt an die AG einen Betrag für deren Verzicht auf den Erwerb. Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer auf den Gesamtbetrag aus Kaufpreis und Verzichtszahlung fest.

Entscheidungsgründe
Entscheidend ist § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG: Zahlungen an Dritte für den Verzicht auf den Grundstückserwerb sind der Gegenleistung hinzuzurechnen. Die Zahlung der Klägerin an die AG stellt eine solche Leistung dar, da die AG auf den Erwerb verzichtet. Eine doppelte Besteuerung wird verneint, da die Zahlung den tatsächlichen Wert des Grundstücks widerspiegelt.

Praxishinweis
Bei Abtretung von Kaufangeboten ist die Hinzurechnung von Zahlungen an Dritte für Erwerbsverzicht nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zu beachten. Dies führt zu einer erhöhten Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, ohne dass eine unzulässige Mehrfachbesteuerung vorliegt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 11.06.2008 - II R 57/06
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : II R 57/06
    Entscheidungsdatum : 10. Juni 2008

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