BVerwG
1. Juli 2008
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 DB 1/08 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 1 DB 1/08 |
| Entscheidungsdatum : | 1. Juli 2008 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
VG Münster; 19.03.2008; VG 20 K 299/08.BDG
Tenor
In dem Verfahren hat der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Juli 2008 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Müller und Dr. Heitz sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen beschlossen:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.
Gründe
Der frühere Beamte hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ... vom 19. März 2008 rechtswirksam Beschwerde eingelegt. Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2008 hat er seine Beschwerde zurückgenommen.
Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.