BAG
27. September 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 964/06 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 964/06 |
| Entscheidungsdatum : | 27. September 2007 |
Vollständiger Text
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. April 2006 - 14 Sa 108/05 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 8 AZR 941/06 - haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Von der Darstellung wird nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Unterschrift
Hauck Böck Breinlinger zugleich für den ehrenamtlichen Richter Bähringer, der wegen Ablaufs der Amtszeit an der Unterschrift verhindert ist Hauck Hickler