BGH
22. Januar 2002
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 22.01.2002 - 5 StR 568/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 568/01 |
| Entscheidungsdatum : | 22. Januar 2002 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Januar 2002 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 2001 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Harms Basdorf Gerhardt
Brause Schaal