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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 3 C 44/04 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 3 C 44/04 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Oktober 2005 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Leitsatz
Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.
Vorinstanz
VG Berlin; 18.08.2004; VG 15 A 513.02
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 13. Oktober 2005 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht van S c h e w i c k , Dr. D e t t e , L i e b l e r , Prof. Dr. R e n n e r t und Dr. B i e r für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August 2004 geändert. Der Bescheid des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin vom 17. Juni 2002 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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