BGH
25. Juli 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 25.07.2023 - 6 StR 270/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 270/23 |
| Entscheidungsdatum : | 25. Juli 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 17. Januar 2023 wird als unbegründet verworfen; das Urteil wird jedoch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die dem Neben- und Adhäsionskläger dadurch entstandenen notwendigen Auslagen sowie die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens in der Revisionsinstanz zu tragen.
Unterschrift
| Sander |