BGH
13. Juli 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 13.07.2023 - VIa ZR 98/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VIa ZR 98/22 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Juli 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Nachdem das Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision der Beklagten und seiner Gegenstandslosigkeit im Übrigen aufgrund der Rücknahme der Klage mit Einwilligung der Beklagten insgesamt erledigt ist, tragen die Kosten des Rechtsstreits der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼ (§§ 91, 92, 97 Abs. 1, § 565 Satz 1, § 516 Abs. 3, § 269 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - VII ZR 773/21, juris).
Der Streitwert wird für die Revisionsinstanz auf bis 16.000 EUR festgesetzt.
Unterschrift
| Menges |