BAG
19. Februar 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 19.02.2009 - 8 AZR 409/07 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 409/07 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Februar 2009 |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2007 - 6 Sa 863/06 - aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2006 - 19 Ca 6708/05 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das frühere Parallelverfahren - 8 AZR 407/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
Unterschrift
Hauck
Böck
Breinlinger
N. Schuster
E. Schulz