BAG
19. März 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 19.03.2009 - 8 AZR 724/07 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 724/07 |
| Entscheidungsdatum : | 19. März 2009 |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2007 - 7 Sa 310/06 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 8 AZR 722/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschrift
Hauck
Böck
Breinlinger
Umfug
Wankel