LAG Hessen
30. März 2017
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BAG
20. Juni 2018
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 4 AZR 331/17 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 4 AZR 331/17 |
| Entscheidungsdatum : | 20. Juni 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1149/16 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9168/15 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 339/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).