BVerfG
22. Januar 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 22.01.2024 - 2 BvC 14/22 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 14/22 |
| Entscheidungsdatum : | 22. Januar 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 - WP 934/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 22. Januar 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe{GESPERRT:ENDE} :}
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des damaligen Berichterstatters vom 31. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Unterschrift
König
Maidowski
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel