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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 10 B 84/05 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 10 B 84/05 |
| Entscheidungsdatum : | 2. Februar 2006 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
Schleswig-Holsteinisches OVG; 21.09.2005; OVG 2 LB 31/04
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2006 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts H i e n und die Richter am Bundesverwaltungsgericht {GESPERRT:BEGINN}Vallendar{GESPERRT:ENDE} und Prof. Dr. E i c h b e r g e r beschlossen:
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2 828,19 EUR festgesetzt.
ran gehindert war, in dem angefochtenen Urteil die von ihm im Eilbeschluss geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zweitwohnungssteuerbescheide aufzugeben.