BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - X B 136/08
BFH 10. Dezember 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger rügt die Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch das Finanzgericht (FG) im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung. Er beanstandet zudem das materielle Ergebnis der Entscheidung und legt eine verspätete Begründung nach.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde scheitert mangels ordnungsgemäßer Rüge der Revisionszulassungsgründe (§ 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO). Das FG hat die tatsächliche Verständigung als wirksam und materiell-rechtlich zutreffend bewertet, eine weitere Sachaufklärung war nicht erforderlich, da sie keine andere Entscheidung bewirkt hätte. Verfahrensmängel wurden nicht rechtzeitig gerügt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO). Nachgereichte Begründungen bleiben unberücksichtigt.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision ist eine substantiierte und fristgerechte Rüge der Sachaufklärungspflicht zwingend. Materiell-rechtliche Angriffe auf das Urteil begründen keinen Verfahrensfehler. Nachträgliche Ergänzungen zur Begründung sind unzulässig.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - X B 136/08
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : X B 136/08
    Entscheidungsdatum : 9. Dezember 2008

    Vollständiger Text