BVerwG
14. März 2006
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 4 A 1015/06 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 1015/06 |
| Entscheidungsdatum : | 14. März 2006 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. März 2006 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kläger zu 1 und 2 tragen auf der Grundlage eines Gesamtstreitwertes von 525 000 EUR ein fünfunddreißigstel der bis zur Rücknahme ihrer Klagen entstandenen Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 EUR vorläufig im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 bzw. BVerwG 4 A 1011.05 (vormals 4 A 1015.04 ) festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).