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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 StR 546/08 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 3 StR 546/08 |
| Entscheidungsdatum : | 10. Februar 2009 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Das Oberlandesgericht München hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte seit seiner Einreise in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Exilkroatenszene der Bundesrepublik aktiv, arbeitete gleichzeitig aber auch als Informant für den kroatischen Geheimdienst. 1983 war er in Pläne des kroatischen Sicherheitsdienstes SDS zur Ermordung des ebenfalls emigrierten Stjepan Durkovics eingeweiht. An der am 28. Juli 1983 in der Druckwerkstatt des Angeklagten in Wolfratshausen ausgeführten Tat beteiligte er sich im Wesentlichen dadurch, dass er die im Auftrag des SDS handelnden unmittelbaren Täter wissen ließ, das Opfer werde sich am Vormittag des Tattages in der Werkstatt aufhalten. Damit lieferte er Stjepan Durkovics seinen Mördern aus.
Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz
OLG München; 16. Juli 2008; 3 StE 2/05-2(2) 6 St 5/05 (2)