BGH
26. April 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 26.04.2023 - 5 StR 541/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 541/22 |
| Entscheidungsdatum : | 26. April 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 24. August 2022 wird verworfen; jedoch wird der Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen dahin ergänzt, dass der Angeklagte für einen Teilbetrag von 309,79 Euro als Gesamtschuldner haftet (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Cirener |