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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 3 StR 538/15 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 3 StR 538/15 |
| Entscheidungsdatum : | 19. April 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Bandendiebstahls u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2016 beschlossen:
Der Beschluss des Senats vom 9. Februar 2016 wird dahin geändert, dass es auf Seite 2 anstatt:
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 11. Februar 2016 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:
richtig heißen muss:
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 9. Februar 2016 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs.
Unterschrift
1 analog StPO einstimmig beschlossen:
Becker Schäfer Gericke
Spaniol Tiemann