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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 26.01.2016 - 10 W (pat) 133/14 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 10 W (pat) 133/14 |
| Entscheidungsdatum : | 26. Januar 2016 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
10 W (pat) 133/14
(Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS- BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2004 064 233.8 Teilanmeldung zur Stammanmeldung 10 2004 031 830.1
…
hat der 10. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. Januar 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richters Dr.-Ing. Lischke sowie der Richter Dipl.-Ing. Hildebrandt, Eisenrauch und Dipl.-Ing. Richter
BPatG 152 08.05 beschlossen:
Der am 26. März 2015 gefasste und am 16. April 2015 statt einer Verkündung zugestellte Beschluss wird sowohl im Tenor als auch im Tatbestand - im wiedergegebenen Antrag auf S. 3 der Gründe - dahingehend berichtigt, dass die Angabe
"- Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2015."
an den beiden genannten Stellen durch die Angabe
"- Figuren 1 bis 4, eingegangen am 15. Mai 2014."
ersetzt wird.
Gründe
Die fehlerhafte Datumsangabe beruht auf einem offensichtlichen Schreibversehen. Die Angabe war daher gemäß § 95 Abs. 1 PatG von Amts wegen zu berichtigen.
Dr. Lischke Hildebrandt Eisenrauch Richter