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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 10.10.2006 - 33 W (pat) 5/04 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 33 W (pat) 5/04 |
| Entscheidungsdatum : | 10. Oktober 2006 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
33 W (pat) 5/04
(Aktenzeichen)
BERICHTIGUNGS-BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
BPatG 152 08.05 betreffend die Marke 300 79 864 hier: Berichtigung
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 10. Oktober 2006 unter Mitwirkung …
beschlossen:
Der auf die mündliche Verhandlung vom 2. Mai 2006 ergangene Beschluss wird berichtigt wie folgt:
Auf Seite 6 im ersten Absatz wird im zweiten Satz zwischen die Worte "für" und "gegeben" ein "nicht" eingefügt.
Gründe
Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG. Sowohl aus dem Tenor als auch aus den Gründen ergibt sich, dass der Senat die Gefahr von Verwechslungen im vorliegenden Fall nicht für gegeben hält.
gez. Unterschriften