BGH
21. Januar 2021
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BGH
6. April 2021
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 06.04.2021 - I ZR 87/20 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | I ZR 87/20 |
| Entscheidungsdatum : | 6. April 2021 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Tenor
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. April 2021 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richterinnen Dr. Schwonke und Dr. Schmaltz, den Richter Odörfer und die Richterin Wille
einstimmig beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 7. Mai 2020 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Streitwert für die Revision wird auf 333,05 EUR festgesetzt.
Gründe
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Beklagten ist gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Hinweisbeschluss vom 21. Januar 2021. Von der Möglichkeit, zu diesem Beschluss Stellung zu nehmen, haben die Parteien keinen Gebrauch gemacht.
Unterschrift
Koch Schwonke Schmaltz
Odörfer Wille
Vorinstanz
LG München I; 14.05.2019; 33 O 1443/18 / OLG München; 07.05.2020; 6 U 2807/19