BGH
13. Dezember 2005
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - 5 StR 422/05 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 422/05 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Dezember 2005 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen sexueller Nötigung
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2005 beschlossen:
Die Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Juni 2005 werden nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Klarstellung als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte wegen sexueller Nötigung verurteilt ist (vgl. BGH NJW 2000, 672, 673).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Harms Häger Gerhardt
Brause Schaal