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BGH
16. Mai 2012
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - XII ZR 44/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | XII ZR 44/10 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Mai 2012 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in dem Rechtsstreit
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch die Richter Dose, Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 14. März 2012 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 15 in Randnummer 32 dahin berichtigt, dass der Satz:
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"
nunmehr
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre […]"
lautet.
Unterschrift
Dose Schilling Günter
Nedden-Boeger Botur