BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - II R 55/07
FG Mecklenburg-Vorpommern 17. Oktober 2007
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BFH 10. Dezember 2008

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Sachverhalt
Die Klägerin (GbR) erwarb von einer GmbH sechs Eigentumseinheiten, wobei die GmbH zu 99 % an der Klägerin beteiligt war. Ein Plan sah vor, die GmbH-Beteiligung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter auf 0,19 % zu verringern. Nach Scheitern der Kapitalaufnahme wurde der Plan aufgegeben, die Einheiten verkauft und Grunderwerbsteuer festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt die Aufgabe des Plans als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO an, das die Versagung der Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG entfallen lässt. Die Steuerfestsetzung ohne Vergünstigung war nur aufgrund der ursprünglichen Planabsprache gerechtfertigt. Die Klage ist insoweit begründet, als die Steuer nur für den tatsächlichen Beteiligungsrückgang zu erheben ist.

Praxishinweis
Bei Grundstückseinbringungen auf Gesamthand vor 2000 ist die Aufgabe eines Beteiligungsreduktionsplans als rückwirkendes Ereignis zu prüfen. Dies kann eine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 175 AO ermöglichen, sofern die Aufgabe nach außen erkennbar wird und innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Entscheidung vom 10.12.2008 - II R 55/07
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 55/07
Entscheidungsdatum : 10. Dezember 2008

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