BGH
6. Mai 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 06.05.2024 - 5 StR 113/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 113/24 |
| Entscheidungsdatum : | 6. Mai 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 18. Dezember 2023 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Senat bemerkt ergänzend:
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers A. tragen die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sowohl die Annahme der Zueignungsabsicht als auch die des Finalzusammenhangs.
Unterschrift
| Gericke |