BGH
14. April 2011
>
BGH
19. April 2011
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.04.2011 - 4 StR 501/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 4 StR 501/10 |
| Entscheidungsdatum : | 19. April 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen räuberischer Erpressung u.a.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. April 2011 beschlossen:
Die Formel des Urteils des Senats vom 14. April 2011 wird wegen eines bei der Abfassung unterlaufenen offensichtlichen Versehens dahin berichtigt, dass sie statt "Die Sache wird ... an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen", lautet: "Die Sache wird ... an eine als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Unterschrift
"
Ernemann Solin-Stojanović Roggenbuck
Franke Bender