BVerwG
18. Oktober 2004
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2004 - 7 KSt 7/04 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 7 KSt 7/04 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Oktober 2004 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
VG Leipzig; 25.09.1997; VG 3 K 1155/95
Tenor
In den Verwaltungsstreitsachen hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht {GESPERRT:BEGINN}Sailer{GESPERRT:ENDE} und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K l e y und K r a u ß beschlossen:
Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung vom 14. April 2004 wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung in Höhe von 669,79 EUR kann keinen Erfolg haben. Zur Begründung verweist der Senat auf das an den Kläger gerichtete Belehrungsschreiben vom 16. Juli 2004, dessen Inhalt er sich zu Eigen macht.