BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - XI B 191/07
BFH 31. März 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt die Zulassung der Revision gegen eine finanzgerichtliche Entscheidung zu umsatzsteuerlichen Entgeltsfragen. Streitgegenstand sind Zahlungen der Landkreise und deren umsatzsteuerliche Behandlung gemäß § 14 Abs. 2 UStG 1993.

Entscheidungsgründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde scheitert an den Anforderungen des § 116 Abs. 3 FGO. Es liegt kein schwerwiegender Fehler oder eine objektive Willkür vor (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO). Divergenzrügen sind unzureichend substantiiert, und eine grundsätzliche Bedeutung oder Rechtsfortbildung ist nicht gegeben (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 FGO). Überraschungsentscheidung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG wird verneint.

Praxishinweis
Für die Revisionszulassung sind konkrete, substantiiert dargelegte Divergenzen und objektive Willkür erforderlich. Allgemeine Werturteile oder bloße Abweichungen in der Rechtsanwendung genügen nicht. Überraschungsentscheidungen setzen eine vorherige Ankündigung wesentlicher Entscheidungsgründe voraus.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - XI B 191/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : XI B 191/07
    Entscheidungsdatum : 30. März 2008

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