BGH
18. Dezember 2007
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BGH
15. November 2011
Fachbeiträge • 1
- 1. Schriftenverzeichnis - Juristische Fakultät - Leibniz Universität HannoverEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-hannover.de
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Urteil vom 15.11.2011 - X ZR 78/11 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | X ZR 78/11 |
| Entscheidungsdatum : | 15. November 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze bis zum 9. November 2011 eingereicht werden konnten, durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Bacher und Hoffmann sowie die Richterin Schuster
für Recht erkannt:
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch insoweit, als sie ihr noch nicht auferlegt worden sind.
Von Rechts wegen
Gründe
Nachdem die Klägerin die Klage gegen den Beklagten zu 2 zurückgenommen hat, ist nur noch über die vom Teilurteil des Senats vom 18. Dezember 2007 und das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels vom 7. April 2004, soweit es rechtskräftig geworden ist, nicht erfassten Kosten zu entscheiden. Sie fallen der Klägerin zur Last (§ 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO).
Unterschrift
Meier-Beck Gröning Bacher
Hoffmann Schuster
Vorinstanz
AG Weißenfels; 07.04.2004; 1 C 656/03 / LG Halle; 20.08.2004; 1 S 96/04