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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 32 W (pat) 227/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 32 W (pat) 227/01 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Oktober 2002 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
32 W (pat) 227/01 (Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 399 08 183.6
hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. Oktober 2002 durch die Vorsitzende Richterin Winkler, Richter Dr. Albrecht und Richter Sekretaruk
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
BPatG 152 10.99
Gründe
I.
Die Anmeldung der Wortmarke
Exclusiver Nachmittag
vom 12. Februar 1999 für die Dienstleistungen
Organisieren und Durchführen von Kulturveranstaltungen, insbesondere Kunstausstellungen bzw. Kunstpräsentationen, Sportpräsentationen; Moderation von Veranstaltungen zur Präsentation von Künstlern, Sportlern, Schriftstellern und unterschiedlicher Berufe
hat die Markenstelle in zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es, dass das angemeldete Zeichen die beanspruchten Dienstleistungen hinsichtlich der Art beschreibe.