BGH
12. Juli 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 12.07.2023 - 6 StR 268/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 268/23 |
| Entscheidungsdatum : | 12. Juli 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 1. Februar 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Feilcke |