BGH
16. Januar 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 16.01.2024 - 5 StR 462/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 462/23 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Januar 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. April 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 18.590 Euro als Gesamtschuldner angeordnet wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Cirener |