BGH
21. März 2018
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BGH
24. Mai 2018
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - IV ZR 201/16 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | IV ZR 201/16 |
| Entscheidungsdatum : | 24. Mai 2018 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Tenor
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Richter Lehmann, die Richterinnen Dr. Brockmöller und Dr. Bußmann
am 24. Mai 2018
beschlossen:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2016 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 20.755,57 EUR festgesetzt.
Gründe
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers war gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Senat hat die Parteien mit Beschluss vom 21. März 2018 auf die beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen. Auf die dortigen Gründe, denen der Kläger nicht entgegengetreten ist, wird ergänzend Bezug genommen.
Unterschrift
Mayen Harsdorf-Gebhardt Lehmann
Dr. Brockmöller Dr. Bußmann
Vorinstanz
LG Frankfurt am Main; 04.09.2014; 2-23 O 77/14 / OLG Frankfurt am Main; 08.07.2016; 7 U 164/14