BVerfG
23. März 2026
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2026 - 2 BvC 24/25 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 24/25 |
| Entscheidungsdatum : | 23. März 2026 |
Vollständiger Text
Tenor
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 9. Oktober 2025 - WP 282/25 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin Kaufhold, Langenfeld, Wallrabenstein, Fetzer, Offenloch, Frank, Wöckel, Emmenegger am 23. März 2026 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 30. Januar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Unterschrift
Kaufhold
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel
Emmenegger