LAG Niedersachsen 16. Januar 2024
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BAG 28. Januar 2025
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LAG Niedersachsen 10. Februar 2026

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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Entgeltabrechnungen nach § 108 Abs. 1 GewO in Papierform, da diese nur elektronisch über ein digitales, passwortgeschütztes Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Die Beklagte beruft sich auf Erfüllung des Anspruchs durch elektronische Bereitstellung gemäß einer Konzernbetriebsvereinbarung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt klar, dass der Anspruch aus § 108 Abs. 1 GewO eine Holschuld begründet, die durch Einstellung der Abrechnung in ein sicheres, dauerhaft zugängliches digitales Mitarbeiterpostfach erfüllt wird. Ein Zugang im Sinne des § 130 Abs. 1 BGB ist nicht erforderlich, da Entgeltabrechnungen Wissenserklärungen ohne unmittelbare Rechtswirkungen sind. Die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung zur Einführung des Postfachs ist noch zu klären.

Praxishinweis
Arbeitgeber können Entgeltabrechnungen wirksam elektronisch über ein sicheres Mitarbeiterpostfach bereitstellen, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Zugangserfordernis. Die Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. Konzernbetriebsrats bei Einführung technischer Einrichtungen bleibt jedoch entscheidungserheblich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 28.01.2025 - 9 AZR 48/24
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 9 AZR 48/24
Entscheidungsdatum : 28. Januar 2025
Amtliche Quelle : Entscheidung auf der Website des Gerichts lesen

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