BGH
20. Januar 2016
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BGH
21. Januar 2016
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - 2 StR 378/15 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 StR 378/15 |
| Entscheidungsdatum : | 21. Januar 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 378/15
vom
21. Januar 2016
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Raubs u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2016 beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 20. Januar 2016 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens unter 1.a) im Urteilstenor dahingehend berichtigt,
"... dass der Angeklagte wegen besonders schweren Raubs in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchten besonders schweren Raubs, schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen verurteilt ist, ..."
Unterschrift
Fischer Appl Eschelbach
Ott Zeng