BGH
22. Februar 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 22.02.2024 - 6 StR 604/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 604/23 |
| Entscheidungsdatum : | 22. Februar 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 22. August 2023 wird als unbegründet verworfen, jedoch wird die Urteilsformel aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Sander |