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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 3 C 40/04 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 3 C 40/04 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Oktober 2005 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
VG Greifswald; 15.01.2004; VG 6 A 3568/02
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Oktober 2005 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht van S c h e w i c k , Dr. D e t t e , L i e b l e r , Prof. Dr. R e n n e r t und Dr. B i e r ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:
Das Verfahren über die Anschlussrevision der Klägerin zu 1 wird eingestellt.
Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 15. Januar 2004 geändert. Die Klage der Klägerin zu 2 wird ebenfalls abgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen aus dem ersten Rechtszug tragen die Klägerinnen jeweils zur Hälfte. Von den Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen aus dem Revisionsverfahren tragen die Klägerin zu 1 ein Viertel und die Klägerin zu 2 drei Viertel. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen jeweils selbst.
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