BGH
12. Januar 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 12.01.2007 - 2 StR 565/06 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 StR 565/06 |
| Entscheidungsdatum : | 12. Januar 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
wegen besonders schwerer Vergewaltigung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Januar 2007 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 29. August 2006 wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte der besonders schweren Vergewaltigung schuldig ist, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
Rissing-van Saan Bode Otten
Fischer Roggenbuck