VGH Bayern, Beschluss vom 01.12.2025 - 3 CE 25/2116
VG München 8. Oktober 2025
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VGH Bayern 1. Dezember 2025

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Sachverhalt
Der Kläger begehrt im vorläufigen Rechtsschutz seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Bayerischen Finanzverwaltung als Beamter auf Widerruf. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, da die gesundheitliche Eignung des Klägers nach amtsärztlicher Einschätzung nicht gegeben sei.

Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, da der Kläger keinen Anordnungsanspruch gemäß § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 9 BeamtStG glaubhaft macht. Die amtsärztliche Beurteilung der fehlenden gesundheitlichen Eignung ist schlüssig, nachvollziehbar und nicht widerlegt. Ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Hauptsache fehlt, da Zweifel an der Eignung vorliegen und eine endgültige Vorwegnahme unzulässig ist.

Praxishinweis
Einstweilige Anordnungen zur Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfordern eine überwiegende Erfolgsaussicht in der Hauptsache. Zweifel an der gesundheitlichen Eignung können eine Vorwegnahme der Hauptsache verhindern, insbesondere bei komplexen medizinischen Sachverhalten und Risikofaktoren.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    VGH Bayern, Beschluss vom 01.12.2025 - 3 CE 25/2116
    Gericht : VGH Bayern
    Aktenzeichen : 3 CE 25/2116
    Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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